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Gemäß § 22 Satz 1 KUG darf jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden dürfen.
Es gibt jedoch Ausnahmen, § 23 KUG zählt Ausnahmen auf:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Die Bilder, die der Schützenverein Waldsolms verwendet, werden im allgemeinen bei Veranstaltungen selbst gemacht. Wir gehen davon aus, dass niemand der dort Teilnehmenden etwas dagegen hat, dass Bilder von ihm gemacht und evtl. veröffentlicht werden. Sollte dies jedoch der Fall sein, bitten wir darum, sich mit dem Vorstand in Verbindung zu setzen, damit die betroffenen Bilder entfernt werden können.